Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Agenturleistungen der Nullpunkt Kollektiv UG (haftungsbeschränkt) („Agentur“) gegenüber ihren Werbekunden („Auftraggeber“). Agentur und Auftraggeber werden jeweils als „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet. Vor Beginn der Vertragsbeziehungen übersendet die Agentur dem Auftraggeber einen Vorschlag („Angebot“) mit den zu erbringenden Agenturleistungen. Das Vertragsverhältnis (Angebot, Allgemeine Geschäftsbedingungen und sämtliche Nebenabreden) wird im Folgenden, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, als „Auftrag“ bezeichnet.

2. Agenturleistungen

(1) Die Agentur erbringt die Leistungen in der Art und Weise, die im Angebot beschrieben ist. Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Bestätigung (E-Mail ausreichend) wirksam. Angebote können gemäß § 148 BGB nur innerhalb von 30 Tagen angenommen werden. (2) Die Agentur ist bestrebt, vereinbarte Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung berechtigt den Auftraggeber erst nach Gewährung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen (per Mahnschreiben) zur Geltendmachung gesetzlicher Rechte. (3) Nachträgliche Leistungsänderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend). Ohne gesonderte Vergütungsvereinbarung gilt der Agenturpreisschlüssel oder die marktübliche Vergütung. (4) Korrekturschleife: Bei Kreativleistungen ist eine einmalige kostenfreie Nachbesserung enthalten. Weitere Schleifen werden vergütet. Es besteht Gestaltungsfreiheit; künstlerische Reklamationen über die Korrekturschleife hinaus sind ausgeschlossen.

3. Stornierung und Abnahme

(1) Stornostaffel: Bei Stornierung vor Abnahme fallen folgende Pauschalen an: Ab 6 Monaten vor Termin: 25 % der Vergütung Ab 3 Monaten vor Termin: 50 % der Vergütung Ab 1 Monat vor Termin: 75 % der Vergütung Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. (2) Abnahme: Schuldet die Agentur ein Werk, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Diese gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung begründet verweigert wird oder sobald das Werk genutzt oder bezahlt wird. (3) Mängel: Mängelrechte sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich geltend zu machen.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Die Agentur ist berechtigt, 50 % der Vergütung als Anzahlung vor Leistungsbeginn in Rechnung zu stellen. Der Rest wird nach Abnahme fällig. (2) Bei Projekten über 30 Tagen Dauer sind monatliche Abschlagszahlungen zulässig. (3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt.

5. Haftung

(1) Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbeschränkt. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung von Kardinalpflichten. (3) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den niedrigeren Betrag von 25.000 € oder den Angebotspreis begrenzt. (4) Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen (insb. wettbewerbsrechtlichen) Zulässigkeit der Werbemaßnahmen.

6. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber Nutzungsrechte für 6 Monate nach Abnahme, beschränkt auf das Gebiet der BRD und die vereinbarten Medien. (2) Eine Weiterübertragung an Dritte oder Bearbeitung bedarf der Zustimmung der Agentur. (3) Konzepte aus Pitches/Präsentationen bleiben Eigentum der Agentur. Eine Nutzung ohne Vertrag ist untersagt. (4) Die Agentur darf den Auftraggeber und die Ergebnisse zeitlich unbeschränkt als Referenz (Website, Social Media etc.) nennen.

7. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der Agentur (Rostock). (3) Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Agenturleistungen der Nullpunkt Kollektiv UG (haftungsbeschränkt) („Agentur“) gegenüber ihren Werbekunden („Auftraggeber“). Agentur und Auftraggeber werden jeweils als „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet. Vor Beginn der Vertragsbeziehungen übersendet die Agentur dem Auftraggeber einen Vorschlag („Angebot“) mit den zu erbringenden Agenturleistungen. Das Vertragsverhältnis (Angebot, Allgemeine Geschäftsbedingungen und sämtliche Nebenabreden) wird im Folgenden, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, als „Auftrag“ bezeichnet.

2. Agenturleistungen

(1) Die Agentur erbringt die Leistungen in der Art und Weise, die im Angebot beschrieben ist. Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Bestätigung (E-Mail ausreichend) wirksam. Angebote können gemäß § 148 BGB nur innerhalb von 30 Tagen angenommen werden. (2) Die Agentur ist bestrebt, vereinbarte Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung berechtigt den Auftraggeber erst nach Gewährung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen (per Mahnschreiben) zur Geltendmachung gesetzlicher Rechte. (3) Nachträgliche Leistungsänderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend). Ohne gesonderte Vergütungsvereinbarung gilt der Agenturpreisschlüssel oder die marktübliche Vergütung. (4) Korrekturschleife: Bei Kreativleistungen ist eine einmalige kostenfreie Nachbesserung enthalten. Weitere Schleifen werden vergütet. Es besteht Gestaltungsfreiheit; künstlerische Reklamationen über die Korrekturschleife hinaus sind ausgeschlossen.

3. Stornierung und Abnahme

(1) Stornostaffel: Bei Stornierung vor Abnahme fallen folgende Pauschalen an: Ab 6 Monaten vor Termin: 25 % der Vergütung Ab 3 Monaten vor Termin: 50 % der Vergütung Ab 1 Monat vor Termin: 75 % der Vergütung Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. (2) Abnahme: Schuldet die Agentur ein Werk, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Diese gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung begründet verweigert wird oder sobald das Werk genutzt oder bezahlt wird. (3) Mängel: Mängelrechte sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich geltend zu machen.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Die Agentur ist berechtigt, 50 % der Vergütung als Anzahlung vor Leistungsbeginn in Rechnung zu stellen. Der Rest wird nach Abnahme fällig. (2) Bei Projekten über 30 Tagen Dauer sind monatliche Abschlagszahlungen zulässig. (3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt.

5. Haftung

(1) Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbeschränkt. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung von Kardinalpflichten. (3) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den niedrigeren Betrag von 25.000 € oder den Angebotspreis begrenzt. (4) Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen (insb. wettbewerbsrechtlichen) Zulässigkeit der Werbemaßnahmen.

6. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber Nutzungsrechte für 6 Monate nach Abnahme, beschränkt auf das Gebiet der BRD und die vereinbarten Medien. (2) Eine Weiterübertragung an Dritte oder Bearbeitung bedarf der Zustimmung der Agentur. (3) Konzepte aus Pitches/Präsentationen bleiben Eigentum der Agentur. Eine Nutzung ohne Vertrag ist untersagt. (4) Die Agentur darf den Auftraggeber und die Ergebnisse zeitlich unbeschränkt als Referenz (Website, Social Media etc.) nennen.

7. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der Agentur (Rostock). (3) Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages unberührt.

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1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Agenturleistungen der Nullpunkt Kollektiv UG (haftungsbeschränkt) („Agentur“) gegenüber ihren Werbekunden („Auftraggeber“). Agentur und Auftraggeber werden jeweils als „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet. Vor Beginn der Vertragsbeziehungen übersendet die Agentur dem Auftraggeber einen Vorschlag („Angebot“) mit den zu erbringenden Agenturleistungen. Das Vertragsverhältnis (Angebot, Allgemeine Geschäftsbedingungen und sämtliche Nebenabreden) wird im Folgenden, ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, als „Auftrag“ bezeichnet.

2. Agenturleistungen

(1) Die Agentur erbringt die Leistungen in der Art und Weise, die im Angebot beschrieben ist. Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Bestätigung (E-Mail ausreichend) wirksam. Angebote können gemäß § 148 BGB nur innerhalb von 30 Tagen angenommen werden. (2) Die Agentur ist bestrebt, vereinbarte Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung berechtigt den Auftraggeber erst nach Gewährung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen (per Mahnschreiben) zur Geltendmachung gesetzlicher Rechte. (3) Nachträgliche Leistungsänderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend). Ohne gesonderte Vergütungsvereinbarung gilt der Agenturpreisschlüssel oder die marktübliche Vergütung. (4) Korrekturschleife: Bei Kreativleistungen ist eine einmalige kostenfreie Nachbesserung enthalten. Weitere Schleifen werden vergütet. Es besteht Gestaltungsfreiheit; künstlerische Reklamationen über die Korrekturschleife hinaus sind ausgeschlossen.

3. Stornierung und Abnahme

(1) Stornostaffel: Bei Stornierung vor Abnahme fallen folgende Pauschalen an: Ab 6 Monaten vor Termin: 25 % der Vergütung Ab 3 Monaten vor Termin: 50 % der Vergütung Ab 1 Monat vor Termin: 75 % der Vergütung Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. (2) Abnahme: Schuldet die Agentur ein Werk, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Diese gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung begründet verweigert wird oder sobald das Werk genutzt oder bezahlt wird. (3) Mängel: Mängelrechte sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich geltend zu machen.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Die Agentur ist berechtigt, 50 % der Vergütung als Anzahlung vor Leistungsbeginn in Rechnung zu stellen. Der Rest wird nach Abnahme fällig. (2) Bei Projekten über 30 Tagen Dauer sind monatliche Abschlagszahlungen zulässig. (3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher MwSt.

5. Haftung

(1) Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbeschränkt. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung von Kardinalpflichten. (3) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den niedrigeren Betrag von 25.000 € oder den Angebotspreis begrenzt. (4) Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen (insb. wettbewerbsrechtlichen) Zulässigkeit der Werbemaßnahmen.

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